Express Scheidung in der Dominikanischen Republik

Nach dominikanischem Recht kann eine von Auslaendern geschlossene Ehe innerhalb von 24 Stunden geschieden werden. Hierfuer muessen beide Ehepartner eine vom dominikanischen Konsulat des Herkunftslandes beglaubigte Urkunde vorlegen, welche einen im gegenseitigem Einvernehmen gefassten Trennungsbeschluss bescheinigt und einen dominikanischen Anwalt bevollmaechtigt die  Parteien vor Gericht zu vertreten. Daraufhin muss lediglich nur einer der beiden Ehepartner sich fuer  24 Stunden in der Dominikanischen Republik aufhalten um vor Gericht nochmals sein Einverstaendniss fuer die guetliche Scheidung zu geben. Die Scheidung wird noch am selben Tag vor dem zustaendigen Gericht ausgesprochen und in ca. 2-3 Wochen das Scheidungsurteil ausgestellt.

Erforderliche Dokumente:

1.) Sondervollmacht muss von beiden Ehepartnern vor dem dominikanischen Konsul Ihres Landes unterzeichnet werden.

2.) Kopie der Heiratsurkunde (uebersetzt durch einen amtlichen Uebersetzer ins Spanische).

3.) Kopien der Geburtsurkunden der Kinder (falls vorhanden; uebersetzt durch einen amtlichen Uebersetzer ins Spanische).

4.) Eigentumsteilungsvereinbarung (nicht vorgeschrieben, mit zusätzlichen minimalen Kosten von 0.2 bis 0.5% des Gesamtwertes des verteilt zu werdenden Vermoegens).

Bevor Sie eine Scheidung in der Dominikanischen Republik in Betracht ziehen, ist es ratsam zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine solche Scheidung im jeweiligen Heimatland des Ehepartners rechtlich anerkannt werden kann.


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Scheidung in der Dominikanischen Republik
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