| Express Scheidung in der Dominikanischen Republik Nach dominikanischem Recht kann eine von Auslaendern geschlossene Ehe innerhalb von 24 Stunden geschieden werden, wenn einer der Ehepartner eine vom dominikanischen Konsulat des Herkunftslandes beglaubigte Urkunde vorlegt, die einen in gegenseitigem Einvernehmen gefassten Trennungsbeschluss bescheinigt. Der Ehepartner muss ebenfalls einen dominikanischen Anwalt ermächtigen, ihn in diesem Fall vor Gericht zu vertreten. Sie muessen sich nur 24 Stunden in der Dominikanischen Republik aufhalten. Nachdem Sie die Zustimmung des Staatsanwaltes erhalten haben, wird der Scheidungsfall regristriert. Sie erhalten die uebersetzten und zugelassenen Scheidungspapiere innerhalb von 2-3 Wochen. Erforderliche Dokumente: 1.) Sondervollmacht muss vom abwesenden Gatten unterzeichnet worden sein. Dieses Dokument kann vom dominikanischen Konsul Ihres Landes unterzeichnet werden. 2.) Kopie der Heiratsurkunde (uebersetzt durch einen amtlichen Uebersetzer ins spanische). 3.) Kopien der Geburtsurkunden der Kinder (falls vorhanden; uebersetzt durch einen amtlichen Uebersetzer ins spanische). 4.) Eigentumsteilungsvereinbarung (nicht vorgeschrieben, mit zusätzlichen minimalen Kosten von 0.2 bis 0.5% des Gesamtwertes des verteilt zu werdenden Vermoegens). Bevor Sie eine Scheidung in der Dominikanischen Republik in Betracht ziehen, ist es ratsam zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine solche Scheidung im jeweiligen Heimatland des Ehepartners rechtlich anerkannt werden kann. Zoegern Sie nicht sich mit uns in Verbindung zu setzen - unsere Rechtskanzlei ist auf solche Fälle spezialisiert. |
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