Aufenthaltsgenehmigung (Residencia)

Unsere Kanzlei ist darauf spezialisiert Auslaendern, welche sich laengere Zeit oder auch fuer immer sich in der Dominikanischen Republik aufhalten moechten, bei der Erlangung der dominikanischen Aufenthaltsgenehmigung (Residencia) behilflich zu sein.

Durch den Besitz einer permanenten Aufenthaltsgenehmigung eröffnen sich für Sie zahlreiche Vorteile:
- Sie können sich  unbeschränkt in der Dominikanischen Republik aufhalten.
- Sie können einen Haupt-oder Zweitwohnsitz nachweisen.
- Des weiteren können Sie eine Arbeit annehmen oder sich selbständig machen.
- Sie genießen alle  steuerlichen Vorteile, welche die Dominikanische Republik ihren Staatsbuergern bietet.
- Letztendlich ist die permanente Aufenthaltsgenehmigung auch die
Voraussetzung zum Erlangen eines dominikanischen Reisepasses.


Zuerst wird eine provisionelle Residencia ausgegeben, eine Art Vorlaeufer der eigentlichen Daueraufenthaltsgenehmigung, welche fuer ein halbes Jahr gueltig ist und noch keinen dominikanischen Pesonalausweis (Cédula de Identidad- Arbeitsgenehmigung) beinhaltet. Fuer die Beantragung muss ein Gesundheitstest in Santo Domingo durchgefuehrt werden, welcher ca. US$ 120 kostet und nicht im Gesamtpreis inbegriffen ist.

Ein bis eineinhalb Jahre nach Erhalt der Residencia Provisional kann die Residencia Permanente beantragt und erworben werden. Diese gilt fuer jeweils 2 Jahre und kann danach problemlos bei der dominikanischen Einwanderungsbehoerde in Santo Domingo verlaengert werden.

Die benoetigten Unterlagen fuer den Erwerb einer Residencia sind:
- Geburtsurkunde (beglaubigt durch amtlichen Uebersetzer).
- Heiratsurkunde (wenn die Residencia zusammen mit Ihrem Ehemann/frau beantragt wird).
- Zwei komplette Reisepasskopien.
- Touristenkarte (wird am Flughafen ausgegeben, zur Bestaetigung Ihrer letzten Einreise in die Dominikanische Republik).
- Unterlagen die Ihre Zahlungsfaehigkeit beglaubigen (Bankbrief oder Grundstueckstitel).
- Ein notarbeglaubigter Brief eines dominikanischen Buergens/ Firma (falls Sie ueber keinen Buergen verfuegen, koennen wir Ihnen einen zur Verfuegung stellen).
- Vier 2x2 Fotos (Gesicht)
- Vier 2x2 Fotos (Profil)




Tel. Direkt : 1 809 848 5027
Sekretariat Sosua : 1 809 571 2969
Fax : 1 809 571 3377
e-mail :
brigitte@codetel.net.do
                                    Die Vorteile der Dominikanischen Residencia

1) Um legal in der Dominikanischen Republik arbeiten zu koennen fordert das Gesetz, das Auslaender eine Aufenthaltsgenehmigung besitzen müssen. Falls dies nicht der Fall ist, ist dies ein Verstoß gegen das Gesetz und man wird des Landes verwiesen.

2) Auslaendische Mitbuerger mit einer Aufenthaltsgenehmigung in der Dominikanischen Republik sind von Importzahlungen für Gegenstaende die sie für den Umzug in das Land mitnehmen moechten befreit.

3) Der illegal oder mit abgelaufener Aufenthaltsgenehmigung lebende auslaendische Mitbuerger kann keine rechtliche Klage gegen einen Dominikaner oder legalen auslaendischen Mitbuerger einreichen ohne vorher eine ausreichende Garantie zu hinterlegen.

4) Im Falle einer Erbschaft muss der Beguenstigte, welcher ohne legale Papiere im Land lebt, fuenfzig Prozent (50%) zusaetzlich ueber den normalen Erbschaftssteuersatz zahlen.

5) Fuer Auslaender, welche daran interessiert sind steuerliche Vorteile zu nutzen und diese in bestimmten Faellen nicht an das Land Ihrer Nationalitaet zu zahlen, ist es unentbehrlich eine Aufenthaltsgenehmigung zu besitzen.

6)Fuer den Erwerb des Dominikanischen Fuehrerscheins und fuer die Erlaubnis der Waffenbesitzkarte ist die Aufenthaltserlaubnis Vorschrift.

7) Personen mit gueltiger Aufenthaltsgenehmigung benoetigen keine Touristenkarte bei der Ein- und Ausreise.
Falls Sie weitere Fragen ueber die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung haben, koennen Sie sich gerne mit uns telephonisch oder per e-mail in Verbindung setzen, oder in unserem Buero vorbeischauen wenn Sie sich in  der Dominikanischen Republik befinden. Unsere Anwaelte und Notare stehen Ihnen jederzeit zur Verfuegung.
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